Schritte zur Therapie

Die Finanzierung einer Psychotherapie kann durch die private Krankenversicherung, selbstbezahlt oder bei gesetzlich Versicherten im Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Je nachdem was davon auf Sie zutrifft, gestaltet sich Ihr Weg zu einer psychotherapeutischen Behandlung unterschiedlich.

Wenn Sie anderweitig gesetzlich krankenversichert sind und keinen Psychotherapieplatz in einer kassenärztlichen Praxis finden, können Sie hier eine Psychotherapie auf Kosten der Krankenkasse beginnen. Dafür müssen Sie jedoch gegenüber der Krankenkasse nachweisen, dass es Ihnen nicht möglich war die Therapie in einer kassenärztlichen Praxis zu beginnen.

Schritt für Schritt Anleitung:

  1. Besuchen Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Praxis mit Kassenzulassung. Auf einem PTV-11 Formular wird Ihnen bestätigt, dass Sie dringend Psychotherapie benötigen. Lassen Sie sich das Formular ausgeben. Um eine Sprechstunde zu finden, können Sie die Terminservicestelle der Krankenkassen anrufen (Tel: 116117). Wenn Sie Probleme haben einen Sprechstundentermin zu finden, melden Sie sich gerne bei mir.
  2. Rufen Sie mindestens zehn Praxen mit Kassenzulassung an und fragen Sie nach einer Psychotherapie. Dokumentieren Sie dabei die Absagen. Eine Wartezeit von mehr als drei Monaten gilt dabei als nicht zumutbar. Dieser Vordruck kann helfen.
  3. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin bestätigen, dass eine zeitnahe Aufnahme einer Psychotherapie notwendig ist. Dieser Vordruck hilft Ihnen dabei.
  4. Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Kostenerstattung. Sie können diesen Vordruck verwenden. Legen Sie die Dringlichkeitsbestätigung durch den Arzt oder die Ärztin, Ihr Kontaktformular und den PTV-11 Bogen bei.
  5. Spätestens 3 Wochen, nachdem der Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingegangen ist, muss diese über die Kostenerstattung entscheiden. Läuft die Frist ohne schriftliche Stellungnahme Ihrer Krankenkasse ab, gilt der Kostenerstattungsantrag als bewilligt.
  6. Erste Termine (probatorische Sitzungen). Machen Sie einen ersten Termin mit mir. Diese Sitzungen sind für das gegenseitige Kennenlernen und die Therapieplanung gedacht. Anschließend stellen wir gemeinsam einen regulären Antrag auf Psychotherapie.

Den Beweis, dass Sie keinen Therapieplatz in einer kassenärztlichen Praxis finden konnten zu erbringen, ist leider sehr aufwendig. Es gibt dabei keine eindeutigen Regeln, was die Krankenkassen als Beweis eines „Systemversagens“ gelten lassen müssen. Es bleibt also eine Einzelfallentscheidung.

Natürlich kann Ihnen niemand verbieten, die Krankenkasse zu wechseln. Manche gesetzlichen Krankenkassen schließen extra Verträge mit Privatpraxen zur psychotherapeutischen Versorgung ihrer Versicherten ab.

Die Psychotherapie, die gesetzlich Versicherte über das Kosten­erstattungs­verfahren in einer Privatpraxis erhalten, ist identisch zu der, die über eine Kassenzulassung erfolgt. Ich verfüge also über die gleiche Qualifikation und biete die gleichen Behandlungsmethoden an, wie eine Praxis mit Kassensitz.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, melden Sie sich am besten telefonisch bei mir oder schreiben mir eine Email. Wenn ich den Anruf nicht entgegennehmen kann, rufe ich Sie zurück.